{"id":6887,"date":"2024-05-13T10:24:06","date_gmt":"2024-05-13T08:24:06","guid":{"rendered":"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/?p=6887"},"modified":"2024-05-15T17:19:40","modified_gmt":"2024-05-15T15:19:40","slug":"sachsen-anhalt-kabinett-beschliesst-akzeptanz-und-beteiligungsgesetz-willingmann-kommunen-werden-unbuerokratisch-am-ausbau-erneuerbarer-energien-beteiligt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/?p=6887","title":{"rendered":"Sachsen-Anhalt: Kabinett beschlie\u00dft Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Willingmann: Kommunen werden unb\u00fcrokratisch am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt<\/h2>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"195\" height=\"163\" src=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/mwu-sah-logo.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-6949\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n<p><strong>Magdeburg, 16. April 2024: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird sich f\u00fcr die Kommunen in Sachsen-Anhalt in Zukunft endlich finanziell auszahlen. Das Kabinett hat am Dienstag das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz beschlossen, das Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann vorgelegt hatte.<\/strong> <br>Es sieht vor, dass Betreiber neuer Windkraftanlagen sechs Euro je Kilowatt Nennleistung an Kommunen zahlen m\u00fcssen. F\u00fcr neue Photovoltaik-Freifl\u00e4chenanlagen werden drei Euro je Kilowatt Nennleistung f\u00e4llig. Bei Windkraftanlagen mit einer Leistung von f\u00fcnf Megawatt k\u00f6nnen die Kommunen mit j\u00e4hrlichen Ertr\u00e4gen von 30.000 Euro pro Anlage rechnen, bei PV-Freifl\u00e4chenanlagen mit einem Megawatt-Peak w\u00fcrden 3.000 Euro anfallen.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"800\" height=\"534\" src=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Willingmann_2021-Copyright_MW_Harald_Krieg_e7f5b33007.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2432\" style=\"width:238px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Willingmann_2021-Copyright_MW_Harald_Krieg_e7f5b33007.png 800w, https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Willingmann_2021-Copyright_MW_Harald_Krieg_e7f5b33007-300x200.png 300w, https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Willingmann_2021-Copyright_MW_Harald_Krieg_e7f5b33007-768x513.png 768w, https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Willingmann_2021-Copyright_MW_Harald_Krieg_e7f5b33007-650x434.png 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Minister Armin Willingmann<\/figcaption><\/figure><\/div>\n\n\n<p>\u201eDas Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es zielgerichtet, bewusst einfach verst\u00e4ndlich und unb\u00fcrokratisch konzipiert ist\u201c, erkl\u00e4rte Willingmann. \u201eKommunale Akteure k\u00f6nnen k\u00fcnftig relativ leicht ermitteln, welche finanziellen Einnahmen mit Windkraft- und PV-Projekten in ihren Gemeinden verbunden sein werden. Sie k\u00f6nnen damit den finanziellen Mehrwert f\u00fcr ihre Gemeinde erkennen und nutzbar machen. Deshalb bin ich optimistisch, dass wir mit dem neuen Gesetz die breite gesellschaftliche Akzeptanz f\u00fcr den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt nachhaltig st\u00e4rken k\u00f6nnen. Das Land wird in Zukunft nicht nur ein bundesweiter Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren sein, sondern auch Ma\u00dfst\u00e4be bei der finanziellen Beteiligung an Zukunftsenergien setzen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Der Minister geht davon aus, dass der Landtag bereits kommende Woche erstmals zum Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz beraten wird. Die geplanten Zahlungspflichten sollen f\u00fcr Betreiber von Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes errichtet wurden. Sie gelten dann aber auch f\u00fcr Repowering-Anlagen, also jene Anlagen, die nach einer gewissen Zeit modernisiert werden. Ausgenommen sind aktuell Bestandsanlagen, da die rechtlich problematische R\u00fcckwirkung des Gesetzes vermieden werden soll. Den Betreibern steht es frei, \u00fcber die Gewinnabsch\u00f6pfung hinausgehende Zahlungen zu leisten. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern. Liegen in dem Gebiet mehrere Gemeinden, berechnet sich der Anspruch nach ihrem prozentualen Anteil. Bei PV-Anlagen sind die Gemeinden anspruchsberechtigt, auf deren Gebiet die Anlage steht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Spielr\u00e4ume f\u00fcr Kommunen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Einnahmen k\u00f6nnen vonseiten der Kommunen zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden, sofern sie zur Steigerung der Akzeptanz f\u00fcr Erneuerbare Energien beitragen. Dazu z\u00e4hlen unter anderem die Aufwertung des Ortsbildes, die Sanierung kommunaler Geb\u00e4ude oder die Finanzierung kommunaler Bauleitplanungen im Bereich erneuerbarer Energien. Damit die Einnahmen in Einheitsgemeinden den unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort zugutekommen, soll die H\u00e4lfte der Ertr\u00e4ge in den unmittelbar betroffenen Ortsteilen eingesetzt werden. Auch k\u00f6nnen die Kommunen die Mittel an ihre Einwohnerinnen und Einwohner weitergeben. Bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage nach dem Finanzausgleichsgesetz werden die Ertr\u00e4ge aus den erneuerbaren Energien nicht ber\u00fccksichtigt. Im Anh\u00f6rungsverfahren habe es bereits viel Zuspruch gegeben, betonte Willingmann. \u201eWir r\u00e4umen den Kommunen gro\u00dfe Spielr\u00e4ume ein, die Ertr\u00e4ge zur Steigerung der Akzeptanz f\u00fcr erneuerbare Energien zu nutzen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundesweit drei Beteiligungsgesetze in Kraft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bundesweit sind Beteiligungsgesetze aktuell in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg aus den Jahren vor 2020 sowie Nordrhein-Westfalen in Kraft; die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern (2017) und Brandenburg (2019) werden aktuell jedoch grundlegend \u00fcberarbeitet. Neben Sachsen-Anhalt planen die L\u00e4nder Th\u00fcringen, Sachsen, Niedersachsen und Saarland entsprechende Gesetze einzuf\u00fchren. Bundesweit einheitliche verbindliche Regelungen zur finanziellen Beteiligung hatte das Bundeswirtschaftsministerium aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden abgelehnt. Willingmann h\u00e4lt dies nicht f\u00fcr stichhaltig und bedauert den R\u00fcckzug des Bundeswirtschaftsministeriums aus der Verantwortung f\u00fcr eine bundesweite Regelung. \u201eAngesichts dieser Situation und unserer Diskussionen in der Energieministerkonferenz in 2023 gehe ich davon aus, dass mittelfristig alle Bundesl\u00e4nder auf verbindliche Beteiligungsmodelle setzen\u201c, erkl\u00e4rte Willingmann weiter.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte lesen Sie dazu unsere Nachfragen unten an die zust\u00e4ndigen Ministerien in Brandenburg und Th\u00fcringen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausbau erneuerbarer Energien nimmt Fahrt auf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 2.760 Windkraftanlagen mit 5.320 Megawatt in Betrieb, damit belegt das Land Platz 5 im Bundesl\u00e4nder-Ranking. Bis zum Jahr 2027 sind aktuell 119 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 675 Megawatt (MW) in Planung. Im Bereich Solarenergie hat sich das Zubau-Tempo zuletzt verdreifacht. 2023 wurden landesweit mehr als 20.000 Anlagen installiert. Aktuell sind 73.270 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 4.161 Megawatt in Betrieb.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:31px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Ihre WIRTSCHAFTSPOST wollte in Erfahrung bringen, wie die L\u00e4nder Brandenburg und Th\u00fcringen das Thema reflektieren. Dazu zun\u00e4chst die Antworten auf unsere Fragen von<br><strong>Irene Beringer, Pressesprecherin, Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)<\/strong>:<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-medium is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"276\" src=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/MWAE-logo1-300x276.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-6950\" style=\"object-fit:cover;width:188px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/MWAE-logo1-300x276.jpg 300w, https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/MWAE-logo1.jpg 435w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n<p><strong>Welche wichtigsten inhaltlichen \u00c4nderungen beinhaltet die Anpassung Ihrer Gesetze zu Akzeptanz und Beteiligung der EE-Betreiber in Brandenburg? Was sollte damit erreicht werden?<\/strong><br>Das Windenergieanlagenabgabengesetz (10.000 EUR pro Anlage) und der Solareuro (2.000 EUR pro Megawatt) sind darauf ausgelegt, eine Sonderabgabe an die betroffenen Kommunen zu leisten. Diese haben diese Mittel dann gem\u00e4\u00df der Zweckbindung im Sinne der Akzeptanzsteigerung zu verwenden. Aktuell ist geplant, den sog. Wind-Euro anzupassen, um das Gesetz in seiner Struktur und Wirkung zu optimieren. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Punkte wie die Erh\u00f6hung der Abgabe in Anlehnung an \u00a7 6 EEG, die Umgestaltung in eine leistungsabh\u00e4ngige Abgabe, die Empfehlung der Ortsteilbeteiligung und die Einf\u00fchrung von Berichtspflichten zum besseren Monitoring des Gesetzes. Ziel beider Gesetze ist es, die gesellschaftliche Akzeptanz und die lokale Teilhabe bei der Wind- und Solarenergie zu st\u00e4rken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gab es w\u00e4hrend der Gesetzesplanung in Sachsen-Anhalt Bem\u00fchungen, von den Erfahrungen des Landes Brandenburg zu profitieren, welche Tipps k\u00f6nnen Sie anderen L\u00e4ndern, die z. T. noch mit freiwilligen L\u00f6sungen agieren, geben?<\/strong><br>Es gab schon h\u00e4ufiger Erfahrungs- und Informationsaustausche zwischen den L\u00e4ndern bei Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppen, Veranstaltungen (z. B. Akzeptanz\/Beteiligungsformat der Fachagentur Wind) oder pers\u00f6nliche Austausche. Auch wurde der Bericht der Landesregierung zum Windenergieanlagenbeteiligungsgesetz Interessierten zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Grundvoraussetzungen in den L\u00e4ndern und die Meinungen\/Diskussionen zu Beteiligungsm\u00f6glichkeiten und -verpflichtungen sind sehr unterschiedlich. F\u00fcr BB ist es wichtig, dass die Kommunen und damit auch die B\u00fcrger \u00fcber einen m\u00f6glichst unkomplizierten Weg finanziell am Erneuerbare-Energien-Ausbau partizipieren k\u00f6nnen. Ein \u201eTipp\u201c w\u00e4re, m\u00f6glichst verst\u00e4ndliche und unb\u00fcrokratische Regelungen zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Begr\u00fc\u00dft das Land Brandenburg, dass offensichtlich immer mehr andere Bundesl\u00e4nder eine direkte und verpflichtende finanzielle Beteiligung mit dem Ziel einer Akzeptanzsteigerung f\u00fcr erneuerbare Energien realisieren? Kann damit eine Flucht der Betreiber in abgabefreie L\u00e4nder verhindert werden?<\/strong><br>Ma\u00dfnahmen zur Akzeptanzsteigerung werden nat\u00fcrlich bef\u00fcrwortet. Eine bundeseinheitliche Verpflichtung in Form der Brandenburger Regelung w\u00e4re grunds\u00e4tzlich der bessere Weg. Dies gilt unabh\u00e4ngig der erw\u00e4hnten \u201eBetreiber-Flucht\u201c. Davon ist nicht auszugehen, Brandenburg ist auch mit den aktuellen und geplanten Beteiligungsgesetzen ein attraktiver Standort f\u00fcr Erneuerbare-Energien-Anlagen. Eine Abgabenpflicht im Wert von 0,2 ct\/kWh (wie im \u00a7 6 EEG) wird daran aus unserer Sicht auch nichts \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auf welche Erfahrungen mit welchen exemplarischen Betreibern blicken Sie in Brandenburg zur\u00fcck \u2013 was motiviert die Betreiber von Windparks und Solarkraftwerken \u00fcberhaupt, eine Abgabe an die Kommunen zu leisten?<\/strong><br>Die Motivation der Betreiber ist der gesellschaftliche R\u00fcckhalt vor Ort. Allerdings kann nicht sichergestellt werden, dass alle Betreiber die M\u00f6glichkeit der freiwilligen Regelungen nutzen. Daher ist es aus Sicht von BB notwendig, eine finanzielle Partizipation per Gesetz sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00dcber welche positiven Beispiele, wie Kommunen in Brandenburg das Geld der Energieanlagenbetreiber wirkungsvoll f\u00fcr die Akzeptanz f\u00fcr erneuerbare Energien eingesetzt haben, k\u00f6nnen Sie berichten?<br><\/strong>Gem\u00e4\u00df dem Bericht der Landesregierung zum Windenergieanlagenabgabengesetz planen die Kommunen die Mittel u. a. wie folgt zu verwenden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Energetische Sanierungsma\u00dfnahmen in den kommunalen Liegenschaften.<\/li>\n\n\n\n<li>Akzeptanzsteigerung in den betroffenen Ortsteilen, nach den W\u00fcnschen der Einwohner.<\/li>\n\n\n\n<li>Erarbeitung von Konzepten f\u00fcr klimaneutrale Veranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li>Einsatz als Eigenmittel f\u00fcr F\u00f6rderprogramme.<\/li>\n\n\n\n<li>Erneuerung\/Instandhaltung: Stra\u00dfenbeleuchtung, Stra\u00dfenbau, Gehwege, Bushaltestellen, Eigenmittel f\u00fcr den Radwegebau<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-medium\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"47\" src=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/Logo-THUeRINGER-MINISTERIUM-FUeR-UMWELT-ENERGIE-UND-NATURSCHUTZ-300x47.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-6891\" srcset=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/Logo-THUeRINGER-MINISTERIUM-FUeR-UMWELT-ENERGIE-UND-NATURSCHUTZ-300x47.png 300w, https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/Logo-THUeRINGER-MINISTERIUM-FUeR-UMWELT-ENERGIE-UND-NATURSCHUTZ.png 566w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n<p>Auch Tom Wetzling, Pressesprecher des TH\u00dcRINGER MINISTERIUM F\u00dcR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ beantwortete unsere Fragen:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie ist derzeit der rechtliche Stand bei finanziellen Beteiligungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Kommunen und B\u00fcrger in Th\u00fcringen beim Aufbau von Windkraftanlagen und Freifl\u00e4chen-PV? \/ Welche M\u00f6glichkeiten haben Kommunen bisher, finanziell an der Stromerzeugung von Windkraft- und PV-Anlagen beteiligt zu werden?<\/strong><br>Wenn es nicht ohnehin Fl\u00e4chen sind, die Kommunen verpachten (Direkteinnahmen) gibt es noch f\u00fcr Windanlagen das <strong><a href=\"https:\/\/www.thega.de\/themen\/erneuerbare-energien\/servicestelle-windenergie\/service-fuer-unternehmen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"\">Siegel Faire Windenergie<\/a><\/strong><a href=\"https:\/\/www.thega.de\/themen\/erneuerbare-energien\/servicestelle-windenergie\/service-fuer-unternehmen\/\">.<\/a> Nachfragen dazu am besten bei der Servicestelle Wind der Landesenergieagentur.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Welche Beteiligungsm\u00f6glichkeiten plant die Landesregierung?<\/strong><br>Noch nicht durch den Landtag verabschiedet: Th\u00fcringens Kommunen sollen k\u00fcnftig verbindlich finanziell profitieren, wenn sich Windr\u00e4der in einem Umkreis von 2500 Metern drehen und Strom erzeugen. Auf diesen Kompromiss haben sich die rot-rot-gr\u00fcne Landesregierung und die oppositionelle CDU beim Windbeteiligungsgesetz verst\u00e4ndigt. Mit dem Gesetz kann die Akzeptanz von Windenergie in Th\u00fcringen gef\u00f6rdert werden. Vorgesehen ist, dass Kommunen k\u00fcnftig von den Betreibern der Windenergieanlagen eine Zahlung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom verlangen k\u00f6nnen. Pro Anlagen k\u00f6nnen das rund 30 000 Euro pro Jahr sein. Eine direkte Beteiligung von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern an den Gewinnen aus Windstrom ist hingegen im Gesetzentwurf leider derzeit nicht mehr vorgesehen &#8211; die CDU hatte organisatorische Einw\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie viele Windkraftanlagen (WEA) gibt es derzeit in Th\u00fcringen und wie viele Antr\u00e4ge wurden f\u00fcr k\u00fcnftige Anlagen gestellt?<\/strong><br>In Th\u00fcringen werden derzeit rund 870 WEA. Bis Anfang April lagen 32 Antr\u00e4ge (vollst\u00e4ndige und unvollst\u00e4ndige) f\u00fcr die Errichtung und den Betrieb von 174 Analgen vor, sowie 2 Antr\u00e4ge (vollst\u00e4ndig und unvollst\u00e4ndig) zur Errichtung und zum Betrieb von 7 WEA im Rahmen von Repowering.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Welche Einnahmen erwarten Sie insgesamt f\u00fcr die Kommunen durch geplante finanzielle Beteiligungsm\u00f6glichkeiten?<\/strong> <br>L\u00e4sst sich nicht insgesamt beziffern. S. oben: Die Abgabe f\u00fcr die Kommunen soll sich auf 0,2 Cent je eingespeiste Kilowattstunde belaufen. Das sind rund 30.000 Euro pro Jahr f\u00fcr jedes neue Windrad (gilt auch bei Repowering)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Welche M\u00f6glichkeiten gibt es f\u00fcr Kommunen, in denen bereits Windkraft- oder PV-Anlagen stehen?<\/strong><br>Neben Pachteinnahmen oben genanntes Siegel und bei g\u00fcltigen Windbeteiligungsgesetz auch Repowering<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong><em><a href=\"https:\/\/wirtschaftspost-online.de\/?page_id=6354\" title=\"\">Link zum WIPO-Branchenblog ENERGIE UND UMWELT<\/a><\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Willingmann: Kommunen werden unb\u00fcrokratisch am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt Magdeburg, 16. April 2024: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird sich f\u00fcr die Kommunen in Sachsen-Anhalt in Zukunft endlich finanziell auszahlen. 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