Magdeburg lebt wieder auf

(27.05.2020) Landeshauptstadt erteilt 1. FC Magdeburg Spielgenehmigung – Hygienekonzept liegt vor. Kommunale Grillplätze wieder geöffnet – Regeln müssen beachtet werden.

Der 1. FC Magdeburg kann am Samstag, den 30. Mai, den Spielbetrieb in der 3. Fußball-Liga wiederaufnehmen. Die Landeshauptstadt erteilte dafür die notwendige Ausnahmegenehmigung. In der 6. Eindämmungs-Verordnung des Landes hatte die Regierung gestern festgelegt, dass die Entscheidung über den Wettkampfbetrieb für Berufssportler*innen und Olympiakader nunmehr bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt. Voraussetzung ist ein zwischen Verein und Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept.

Marius Sowislo, Aufstiegskapitän des 1. FCM 2015 und 2018, war gerade im Interview zu Gast bei der WIRTSCHAFTSPOST, als die Nachricht der Landeshauptstadt per E-Mail eintraf.

Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper sagte zu der Entscheidung: “Wir können uns bei dem derzeit nicht vorhandenen Infektionsgeschehen in der Stadt nicht gegen Heimspiele aussprechen und stimmen dem vorgelegten Hygienekonzept und der Ausnahmegenehmigung zu. Über die Frage der Zulassung von Zuschauer*innen, entsprechend Paragraf 8 Absatz 1 Punkt 4 der Landesverordnung, befinden wir uns noch in der Abstimmung.”

Amtsarzt Dr. Eike Hennig hatte nach Vorlage und Prüfung des Hygienekonzepts des FCM eine Begehung in der MDCC-Arena vorgenommen. Nach seiner Einschätzung können Spieltage dort ausgetragen werden.

(27.05.2020) Magdeburger Kommunale Grillplätze ab 28. Mai wieder geöffnet, Regeln müssen beachtet werden

Barbecue in park with friends on a sunny afternoon

Die acht öffentlichen Grillplätze der Landeshauptstadt Magdeburg können seit dem 28. Mai 2020 wieder genutzt werden. Neben der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln muss beachtet werden, dass Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen nach der neuen Landesverordnung unzulässig sind.

Zwei der acht Grillplätze der Ottostadt befinden sich im Stadtpark: nahe der Brücke am Wasserfall und auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs. Außerdem gibt es Grillwiesen im Herrenkrug in Höhe vom Fitnesscenter und auf der Grünfläche der Radstation an der Elbe im Wiesenpark. Darüber hinaus kann im Nordpark, im Florapark auf der Grünfläche am Teich, in der Fröbelstraße und in der Glacis-Anlage nahe dem Adelheidring gegrillt werden.

Jedoch sind alle Grillfreunde dazu angehalten, Müll nicht achtlos auf den Flächen zurückzulassen, sondern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Asche und Holzkohlereste sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Es liegt in der Eigenverantwortung, für die Sauberkeit auf den Plätzen zu sorgen. Nur so kann es auf den ausgewiesenen Flächen auch in Zukunft ein ungetrübtes Grillvergnügen geben.

www.magdeburg.de/Grillplätze

Für ein entspanntes und angenehmes Miteinander sollten auf den Grillplätzen folgende Regeln beachtet werden:

  • Der Grillplatz darf von allen Bürgern der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Gästen benutzt werden und ist unentgeltlich.
  • Die Nutzung der Grillplatzfläche geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Benutzer haften finanziell für Schäden, die während der Benutzung an der Fläche entstehen.
  • Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  • Der Verkauf von Waren aller Art – einschließlich der Abgabe von Getränken und Speisen – ist untersagt.
  • Die Grillfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Der Grillplatz darf zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht genutzt werden.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Zelten, Campieren und Übernachtungen sind verboten.
  • Das Befahren, Parken und Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
  • Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht, die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

(Freitag, 29. Mai 2020) Landeshauptstadt Magdeburg:

Hygienepläne müssen nicht mehr angezeigt werden
Neue Regelungen nach der 6. Landesverordnung

Seit Donnerstag, den 28. Mai 2020, können auch in Magdeburg wieder Schwimmbäder, Sportstudios, Tanzschulen, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen öffnen. Das sieht die Sechste Eindämmungsverordnung des Landes vor. Eine Genehmigung zur Öffnung ist durch das zuständige Gesundheitsamt nicht mehr notwendig.

Zu den neu zu beachtenden Maßgaben laut gültiger Verordnung zählen u. a. eine Reduzierung der Gästezahl und die Sicherstellung der Einhaltung der Mindestabstände. Für Magdeburg betreffen die neuen Lockerungen rund 150 Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Die Anzeige der Öffnung einer Gaststätte beim Gesundheitsamt ist ebenso nicht mehr notwendig. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu überprüfen und bei Notwendigkeit weitere Auflagen zu erteilen.

Damit entfällt die Anzeigepflicht für die oben genannten Einrichtungen, die bis zur 5. Landesverordnung bindend waren.

Zudem weist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt darauf hin, dass nach der 6. Eindämmungsverordnung weiterhin das Feiern auf öffentlichen Straßen und Grünanlagen untersagt ist. Deshalb darf nur gegrillt werden, wenn der Verzehr von Speisen im Vordergrund steht. Sollte laute Musik gespielt oder viel Alkohol getrunken werden, handelt es sich nicht mehr um Grillen, sondern um Feiern.