Entsende-Richtlinie ab 30. Juli 2020 stehen wirtschaftlicher Erholung entgegen

(29.07.2020) Durch die Revision der Entsende-Richtlinie wird der grenzüberschreitende Mitarbeitereinsatz innerhalb der Europäischen Union noch komplexer und bürokratischer. Europäische Grundfreiheiten, wie die Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, werden in Frage gestellt.

Besonders bürokratisch sind die – bußgeldbewährten – Vorgaben zum Entgelt: Statt der bisherigen Mindestentgeltsätze muss nun die “Vergütung” eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Zielland gezahlt werden. Der Arbeitgeber muss dazu sämtliche “die Entlohnung ausmachenden Bestandteile”, die im Zielland durch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge oder Kraft Gesetzes gelten, ermitteln. In Frankreich gibt es allein für die Metall- und Elektroindustrie rund 80 Tarifverträge, die hier wie alle übrigen Tarifverträge allgemeinverbindlich sind. Der Arbeitgeber haftet dabei für die fehlerfreie Ermittlung des Entgelts.

„Die Regelung jetzt in Kraft treten zu lassen, widerspricht den Bemühungen die Wirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Krise wieder geordnet und erfolgreich anlaufen zu lassen. Sie widerspricht dem Gedanken des Binnenmarktes, der die EU auszeichnet. Wenn ein Mittelständler in fünf verschiedene EU-Länder entsendet, muss er fünfmal Fachmann für die tarifrechtlichen Gesetze und Regelungen in den jeweiligen Ländern sein. Zukünftig muss jeder Mitarbeiter eines Mittelständlers aus Salzwedel oder aus Varna, der im tschechischen Liberec oder im italienischen Bergamo eine dorthin verkaufte Anlage warten oder reparieren muss, sich einen Rucksack voller Dokumente beschaffen und immer mit dabeihaben.  Auch wenn der Chefingenieur des Unternehmens nur für einen Tag anreist, um vor Ort die Arbeit zu prüfen und Gespräche zu führen, kennt die Regelung auch für ihn keine Gnade. Schon für große Firmen wird diese Entsende-Richtlinie nur schwer umzusetzen sein. Für den Mittelständler stellt das ein Ding der Unmöglichkeit dar, sagt Matthias Menger, Geschäftsführer der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. (AWSA).

Das angebliche Ziel der Überarbeitung der Richtlinie sollte sein, Missbrauch in einigen Sektoren zu bekämpfen. Am Missbrauch werde sich durch diese Neuregelungen aber nichts ändern, denn wer bislang nicht den Mindestlohn zahlte, zahlte wohl auch das höhere Entgelt nicht. Hier würden nur verschärfte Kontrollen in den betroffenen und bekannten Sektoren helfen. Aber die große Mehrheit der Unternehmen, die sich immer an die Vorgaben gehalten haben und das auch in Zukunft tun wollen, stünden nun vor neuen, aufwändigen und schwer erfüllbaren Bürokratiehürden.