AWSA zur Verschiebung der Novellierung des Vergabegesetzes

(26.01.2021) In der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses gab es keine Einigung über die Novellierung des Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt noch in dieser Legislatur.

Dazu sagt Matthias Menger, Geschäftsführer der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. (AWSA):

„Das Landesvergabegesetz muss weiter entwickelt werden. Das steht außer Frage. Doch der bisher vorgelegte Entwurf ist nicht an den Maßstäben eines modernen Vergabegesetzes orientiert. Deshalb ist keine Einigung besser als das bestehende Gesetz noch zu verschlimmbessern. Das Vergabegesetz aus dem Jahr 2013 ist weder mittelstandsfreundlich noch bürokratiearm. Wenn jetzt noch ein Vergabemindestlohn bzw. weitere Kriterien dazu kämen, würde es weitere Unternehmen davon abhalten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.“

„Das Landesvergabegesetz ist außerdem nicht dazu geeignet, Entgelt- und Tariffragen zu regeln. Dafür sind in Deutschland die Sozialpartner verantwortlich. Und diese Partnerschaft funktioniert. Da braucht es keine politischen Eingriffe der Landespolitik. Wer ein modernes Vergabegesetz will, wirft einen Blick nach Schleswig-Holstein. Dort können sich die Verantwortlichen gern Anregungen für ein zeitgemäßes Landesvergabegesetz holen“, so Menger weiter.


Quelle:
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.
im HAUS DER WIRTSCHAFT
Humboldtstraße 14
39112 Magdeburg
www.aw-sa.de