Gera: Neue Online-Dienstleistung der Stadt ab sofort nutzbar

(28. April, Gera) In der Stadt Gera gibt es ab sofort eine neue Online-Dienstleistung. Der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit kann nun schnell und mobil beantragt werden. Gera ist damit die erste Thüringer Kommune, die eine sogenannte EfA-Dienstleistung via Internet anbietet, weitere sollen zügig folgen.

Das Wunschkennzeichen, die Bauherrenauskunft oder der Termin zur Vorschuluntersuchung: Dies alles sind Beispiele für Dienstleistungen, die über die städtische Homepage bereits erledigt werden können. Nun kommt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ein neuer digitaler Antrag hinzu:

Menschen, die nicht aus Deutschland stammen, aber hier leben und arbeiten möchten, können ihren Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit elektronisch unter www.gera.de beantragen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen sowohl auf Deutsch, als auch auf Englisch, Ukrainisch und Russisch zu beantragen (Links dazu sind unter www.gera.de/ukraine zu finden). Vor allem für Geflüchtete aus der Ukraine ist dies eine unbürokratische und schnelle Unterstützung.

„Das Thema Digitalisierung spielt in vielen Lebensbereichen eine immer größere Rolle. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern nach und nach ermöglichen, Behördengänge auch von Zuhause aus zu erledigen. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Projekt erfolgreich umsetzen konnten und nicht nur wir, sondern auch andere Kommunen davon profitieren werden“, unterstreicht Oberbürgermeister Julian Vonarb die Bedeutung des Vorhabens.

Im September 2021 machte sich das Digitalisierungs-Team der Stadtverwaltung Gera auf den Weg, den Online-Dienst zum Aufenthaltstitel zu erproben. Nach der Entwicklung wird dieser Dienst nun nach dem Prinzip „Einer für alle (EfA)“ auch anderen Kommunen zur Verfügung gestellt. Gera ist die erste Thüringer Kommune, die ihr Projekt erfolgreich abschließen konnte und darf dafür künftig auch die Online-Dienste anderer Kommunen mit übernehmen.


Hintergrund Onlinezugangsgesetz:

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog  sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel “Familie & Kind” und “Unternehmensführung & -entwicklung”) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.