Landeswirtschaftsminister werben für Anerkennung von Verdienstausfällen im Rahmen der Soforthilfe

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann

(22.04.2020) Zuschüsse nun auch bald für selbstständige Homeofficer ohne hohe Betriebskosten?

In Sachsen-Anhalt haben mehr als 40.000 Solo-Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen Anträge auf Soforthilfe eingereicht, mehr als 11.000 haben inzwischen ihr Geld erhalten. Doch auch in Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Selbstständige, die bei der Beantragung der Soforthilfe kaum oder keine Betriebskosten geltend machen können und damit im Wesentlichen auf Grundsicherung nach dem SGB II verwiesen sind. Vor diesem Hintergrund hat Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann gemeinsam mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und dem Saarland ein Schreiben an die Bundesminister Altmaier, Scholz und Heil verfasst, in dem sie für Änderungen der Soforthilfe des Bundes werben.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, erneut über eine Erweiterung der Soforthilfen zu beraten. Die große Nachfrage nach Soforthilfe zeigt eindrucksvoll auf, wie dramatisch die Lage für Viele ist. Gerade nach der Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen, die insbesondere auch Soloselbstständige treffen, halten wir es für geboten, noch einmal genau zu prüfen, ob etwas wie ein ‚Unternehmerlohn‘ an Selbstständige und Kleinstunternehmer im Rahmen der Soforthilfe ausgezahlt werden könnte“, erklärte Willingmann am Mittwoch. Für Donnerstag ist zudem eine Telefonschaltkonferenz zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und den Wirtschaftsministerinnen und -ministern der Länder geplant. Konkret heißt es im Ministerschreiben: „Die strikte Auslegung des Bundes einer ‚sauberen Trennung‘ beim wirtschaftlichen Schaden (Liquiditätsbedarf) zwischen Sach- und Finanzaufwand sowie Lebenshaltungskosten, ist ferner in der Förderpraxis nur mit großem Aufwand darzustellen und würde einem schnellen, unbürokratischen Verfahren nicht gerecht.“

Neben der Frage der Lebenshaltungskosten regen die Landeswirtschaftsministerinnen und -minister in ihrem Schreiben zudem an, das Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent aufzustocken. Darüber hinaus fordern sie gezielte Hilfen für die Gastronomie sowie die Reise- und Veranstaltungsbranche, die besonders schwer unter den Folgen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen leiden.

Minister Willingmann hatte bereits früher eine Erweiterung der Soforthilfe des Bundes angeregt: „Mehr als 75 Prozent der bislang bewilligten Zuschussanträge kamen von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu fünf Mitarbeitern. Wir wissen aus Gesprächen mit diesen Unternehmern, dass gerade das Fehlen eines Lebenshaltungszuschusses für den Unternehmer selbst – oftmals als ‚Unternehmerlohn‘ bezeichnet – als großer Mangel des Programms empfunden wird.“

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Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt sind verfügbar unter: www.mw.sachsen-anhalt.de/corona.